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Haftungsfall durch Nichtinformation über Firmewareupdates durch den Internetzugangsanbieter möglich!
Heiße berichtet unter "Router Update schaltet versehentlich WLAN Verschluesselung ab" über die Problematik das durch Fehlerhafte Updates es zu offenen WLAN's kommt. Ein im Hinblick auf Haftung nicht unwesentliches Problem wen der Provider über TR-069 an Routern Änderungen vor nimmt. Wer den Internetanschluß zum Surfen über WLAN benutzt hat hier zwar eine Chance solche Änderungen mit zu bekommen. Aber das Problem sind die Nutzer die das Internet per Kabel nutzen oder gar nur zur Telefonie und sich evtl. gar nicht bewußt sind einen offenen Internetanschluß zu haben. Hier greift wieder Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss, daher sollte man sich überlegen die Zugänge für TR-069 am Router zu deaktivieren oder wenn das nicht geht die betreffenden Ports umzuleiten. Zusätzlich immer bei Abmahnungen einen darauf spezialisierten Anwalt einschalten den bitten die eigene Telefon oder Internetzuganssituation prüfen zu lassen und ggf. dann auch den ISP zur Mithaftung und Schadensersatz heranziehen.
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