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Facebookaccount als Beweismittel beschlagnamt
Interessant ist die Entscheidung eines reutlinger Richters im Rahmen eines Strafverfahrens einen Facebookaccount zu beschlagnahmen. Neben der Frage der Durchsetzbarkeit, hängt wohl am Rechtshilfeabkommen mit Irland ist natürlich auch eine Frage der Verwertbarkeit. Auf jeden Fall ist das Ganze wohl Rechtsgeschichte. Den es bewertet auch digitale Aufzeichnungen neu!
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