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Ein Sieg für die Pressefreiheit und eine Niederlage für die Musikindustrie
Nun ist die Musikindustrie auch vor dem Bundesverfassungsgericht beim Versuch des Vorgehens gegen heise gescheitert. (Az. 1 BvR 1248/11) Das BVG hat die Beschwerde nicht angenommen. Hintergrund heise veröffentlichte im Jahr 2005 einen Artikel über die Software „AnyDVD“, einen Treiber, der im Hintergrund automatisch und unbemerkt eingelegte DVD-Filme entschlüsselt und den Link zur Seite des Herstellers. Das hat der Musikindustrie nicht gefallen und sie hat versucht das Ganze auf dem Klageweg durch alle Instanzen zu unterbinden. Letztlich blieb sie damit erfolglos. Das BVG hat im wesentlichen darauf abgestellt, dass der Link in diesem Fall wie eine Fußnote zum Beweis der im Artikel gemachten aussagen zu werden sei, Auch die Frage der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung wegen Verlinkung auf rechtswidrigen Inhalt wurde auf Grund des besonderen Informationsinteresse verneint. Im Beschluss heißt es dazu:"Demgegenüber sei nicht ersichtlich, dass der Eingriff in die urheberrechtlichen Befugnisse der Beschwerdeführerinnen durch die Setzung des Links erheblich vertieft worden sei. Denn für den durchschnittlichen Internetnutzer sei es bereits aufgrund der Angabe des Namens des Herstellerunternehmens mit Hilfe von Suchmaschinen ohne Weiteres möglich gewesen, dessen Internetauftritt aufzufinden. Ferner habe das Berufungsgericht außer Acht gelassen, dass in den Beiträgen des Beklagten deutlich auf die Rechtswidrigkeit des Downloadangebots hingewiesen worden sei." Das sieht nach einem Erfolg von heise auf der ganzen Linie aus und der Musikindustrie wurden mal endlich auch Grenzen gezeigt.
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