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Der Likebuttom kein UWG - Problem
Das Kammergericht Berlin hat nun wie die Vorinstanz, wir berichteten, bestätigt, dass der Likebuttom von Facebook keinen Verstoß gegen das UWG darstellt, Beschluss vom 29. April 2011 - 5 W 88/11 -. Offen ist jedoch ok evtl. ein Verstoß gegen das TMG §13 vorliegt. Dies könnte natürlich auch bedeuten, dass diese Bestimmungen auch bei allen Werbemitteln zuschlagen, wo Werbematerial wie z. B. Banner und Texte die in eine Seite eingeblendet werden, und diese von einem anderen nicht sich im Eigentum des Seitenbetreiber befindlichen Webpräsenz stammen. Das Ende eines großen Teils des Bannertausches!
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