Deutsche Gerichte bemühen sich nach Kräften, Kleingewerbe zu vernichten und das legal!

August 16th, 2010

Urteile LG Köln 31 O 33/09 ist mal wieder so ein Fall der zeigt wie juristisch richtig aber total irreal Entscheidungen sind: Eine Handelsplattform hat die WAP - Darstellung geändert. Damit waren jur. wichtige Sachen nicht mehr sichtbar. Der Mitbewerber mahnt es ab und schon ist der Anbieter dran. Übrigens die Berufung wurde vom LG Hamm  I-4 U 255/09 auch abgelehnt. Damit werden die Anforderungen an Onlinehändler wieder mal so in die Höhe geschraubt, dass man jetzt auf allen denkbaren Endgeräten sein Angebot prüfen muss. Man sollte die Kosten dafür denen in Rechnung stellen, die solche prekären Gesetzeslagen erzeugen!  Hier ist die Politik gefragt solchen Auswüchsen Einhalt zu gebieten und nicht Leute die versuchen, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten in Harz IV zu treiben. Aber anscheinend haben die öffentlichen Haushalte noch zu viel Geld! Denn solche Entscheidungen, bringen nicht große Firmen sondern gerade kleine Firmen (Ein- oder Zweimannunternehmen) in die finanzielle Bedrängnis.

Amtsgericht Wuppertal: Schwarz-Surfen ist keine Straftat!

August 12th, 2010

Unter dem Titel dieses Blogs verweißt die Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf auf ein von Ihr erreichten Beschluß des AG Wuppertal, 03.04.2007 – 22 Ds 70 Js 6906/06  hin. Interessant ist die Verneinung eines Tatbestands nach §202b StGB durch das Gericht, "...Eine Strafbarkeit nach §202b StGB ist nicht gegeben, da die empfangenen IP-Daten für den Angeschuldigten als Nutzer des Netzwerks bestimmt sind ..." . Hier könnte man durchwegs anderer Meinung sein, z. B. dass die IP Daten eines Netzwerks nur für Berechtigte bestimmt sind, und in so fern doch der Tatbestand zu bejaen wäre. Auch lässt das Gericht leider offen ob nicht §303b Abs 1 Nr. 2 StGB vorliegt. Tat Begehung durch Veringerung der verfügbaren Bandbreite für den WLan-Betreiber, alternativ Infektion des Netzes mit Computerviren.

In Anbetracht der Entscheidung de AG Wuppertal sollte man dringent sein WLan verschlüsseln und die Aussendung der SSID wenn nicht notwendig deaktivieren.

Der Selbstmord der Suchmaschinen!

Juli 26th, 2010

Ich stelle folgende These auf:

Es wird der Zeitpunkt kommen das Suchmaschinen für den Tot des Internets verantwortlich sind zumindest des WWW!

Der menschlichen Sprache sei es gedankt.

Jede Suchmaschine trifft eine Auswahl dessen was sie für Suchen bereit hält und indiziert, eigentlich schon eine Art von Zensur. Entweder in Form von Algorythmen oder in Form eines Admins oder Redakteur der entscheidet was gespeichert wird. Auch der Speicherplatz den Suchmaschinen haben ist physikalisch begrenzt so das ohne Auswahl nichts geht. Nächstes Problem Präsentation und Ergebnisauswahl für die Suchanfrage. Wer hat es nicht schon erlebt sich seitenweise durch Suchergebnisse zu kämpfen und das was man sucht hat man letztlich doch nicht gefunden? Zwar versuchen erste Suchmaschinen das Suchverhalten einzelner User zu analysieren und daraus Rückschlüsse zu ziehen um die Ergebnisse zu verbessern. Ich denke das kann aber ,wenn überhaupt, nur eingeschränkt funktionieren. Letztlich wird es immer schwieriger die gewünschten Informationen im Internet zu finden. Was zu einer Aufsplittung des Netzes und seinem Tot führen wird und letztlich werden Suchmaschinen unbenutzbar da die Ergebnisse nicht mehr brauchbar.

Haftungsfall durch Nichtinformation über Firmewareupdates durch den Internetzugangsanbieter möglich!

Juni 28th, 2010

Heiße berichtet unter "Router Update schaltet versehentlich WLAN Verschluesselung ab" über die Problematik das durch Fehlerhafte Updates es zu offenen WLAN's kommt. Ein im Hinblick auf Haftung nicht unwesentliches Problem wen der Provider über TR-069 an Routern Änderungen vor nimmt. Wer den Internetanschluß zum Surfen über WLAN benutzt hat hier zwar eine Chance solche Änderungen mit zu bekommen. Aber das Problem sind die Nutzer die das Internet per Kabel nutzen oder gar  nur zur Telefonie und sich evtl. gar nicht bewußt sind einen offenen Internetanschluß zu haben. Hier greift wieder Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss, daher sollte man sich überlegen die Zugänge für  TR-069 am Router zu deaktivieren oder wenn das nicht geht die betreffenden Ports umzuleiten. Zusätzlich immer bei Abmahnungen einen darauf spezialisierten Anwalt einschalten den bitten die eigene Telefon oder Internetzuganssituation prüfen zu lassen und ggf. dann auch den ISP zur Mithaftung und Schadensersatz heranziehen.

Rotlich im Internet mit .xxx

Juni 26th, 2010

Am Freitag hat die ICANN beschlossen die Domainendung .xxx für Erwachsenenunterhaltung einzuführen. Eine Möglichkeit entsprechenden Content eindeutig zu kennzeichnen. Die Frage ist, was bedeutet das für entsprechend bestehende Webseiten mit solchem Content? Müssen die auf .xxx umgestellt werden? Was läßt sich der deutsche Gesetzgeber einfallen, eine Erleichterung für Adult - Contentanbieter, doch vermutlich eher nicht?